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2011 - Resolution Aushubdeponie Böckl

Der Gemeinderat von St. Lorenz hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig nachstehende Resolution zur Verhinderung der geplanten Bodenaushubdeponie Böckl in St. Lorenz beschlossen. Der Inhalt der Resolution wurde Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und den zuständigen Stellen der Landesregierung und Bezirkshauptmannschaft übermittelt.

Resolution betreffend Verhinderung der Genehmigung einer Bodenaushubdeponie auf Grundstück 2556 KG St. Lorenz
Mit Schreiben vom 8. 11. 2010 hat die Fa. Böckl beim Amt der OÖ. Landesregierung um Erteilung der Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Bodenaushubdeponie auf dem Grundstück Nr. 2556, KG St. Lorenz, der Familie Ebner (vlg. Seppinger), angesucht. Innerhalb von sechs Jahren soll eine Fläche im Ausmaß von einem Hektar mit 29.000 Tonnen Aushubmaterial befüllt werden. Für die in St. Lorenz lebenden Menschen und unsere Gäste würde die Genehmigung dieser Aushubdeponie eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität sowie einen erheblichen Imageverlust für unsere Gemeinde als Tourismus-, Freizeit- und Erholungsregion mit sich bringen. Gasthöfe, Pensionen und Privatzimmervermieter haben Umsatzeinbußen und Nächtigungsrückgänge zu befürchten. Täglich bis zu 25 Lkw-An- und Abfahrten bedeuten eine starke Belastung durch Lärm, Staub, Schmutz und Abgase sowie Gefährdung von Schulkindern, Familien und Freizeitsportlern („Mozart-Radweg“). Die Zufahrt vom höherrangigen Landesstraßennetz zur Deponie führt über ein sehr langes Gemeindestraßennetz, schmale Güterwege und Brücken. Dieses Gemeindestraßennetz ist für derartige Belastungen keinesfalls ausgelegt; dies würde zu massiven Schäden am Gemeindestraßennetz und den Brücken bedeuten. Eine Reparatur würde das Gemeindebudget angesichts der ohnehin angespannten Finanzlage über Gebühr strapazieren. Bei Gegenverkehr sind gefährliche Situationen ebenso vorgezeichnet wie Belastungen und Schäden an den angrenzenden Grundstücken. Die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens ohne Parteistellung nimmt den Anrainern und der Gemeinde jede Einflussnahme und jedes Mitspracherecht. Bei einem so heiklen Projekt keine Parteistellung zu genießen, widerspricht unserem Rechts- und Demokratieverständnis sowie unserer Auffassung von Bürgernähe. Der Gemeinderat spricht sich daher eindeutig gegen die Genehmigung dieser Deponie aus. Darüber hinaus fordern wir den Bundesgesetzgeber auf, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. dahingehend abzuändern, dass den Gemeinden in Zukunft bei derartigen Verfahren wieder eine wirkungsvolle Parteistellung eingeräumt wird.